Der Vorstand der VDD e. V. Gruppe Hessen hat auf der letzten VSS beschlossen, dass anlässlich der Nennungen zur Hegewaldzuchtprüfung die Hunde vorrangig zu berücksichtigen sind, welche die prüfungsmäßigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Hegewaldzuchtprüfung anlässlich einer VJP der VDD Gruppe Hessen erfüllt haben.
Dieses Vorgehen wird bereits seit einigen Jahren in anderen Gruppen praktiziert oder soll eingeführt werden.
Das Nennkontingent, welches der Gruppe für die Hegewald zur Verfügung steht, berechnet sich maßgeblich aus der Anzahl der Würfe des Vorjahres und aus den Deutsch-Drahthaar, welche anlässlich einer VJP der Gruppe im laufenden Jahr geprüft wurde.
Nennungen zu unseren Prüfungen sind ausschließlich auf Formblatt 1 des JGHV, abrufbar online unter www.jghv.de unter Service, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post mit Kopie der Ahnentafel und Kopien aller bereits geführter Prüfungen und Leistungsnachweise einzureichen.
Die EDV Nummer des VDD Gruppe Hessen ist 2110
Nenngelder sind zeitgleich mit der Nennung auf das Gruppenkonto unter Angabe der Prüfung und des Namens des Führers zu überweisen.
Es werden nur Meldungen berücksichtigt, wenn gleichzeitig das Nenngeld überwiesen wird. Nenngeld ist Reugeld.